Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,102474
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12 (https://dejure.org/2015,102474)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12 (https://dejure.org/2015,102474)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2015 - L 11 AS 1408/12 (https://dejure.org/2015,102474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,102474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 47/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 47 AS 2888/11 ER, S 82 AS 4292/11/L 11 AS 1409/12, S 82 AS 388/09/L 11 AS 47/13 (nebst jeweiligen weiteren Beiakten S 47 AS 2920/11 ER, S 47 AS 2877/07/L 11 AS 1340/09, S 92 AS 4507/12), die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 4. August 2015 Bezug genommen.

    Dies folgt aus dem Umstand, dass sich nach den im Rahmen des erstinstanzlichen PKH-Antrages im Verfahren S 82 AS 388/09 = L 11 AS 47/13 eingereichten Unterlagen die Sparbeträge auf den Bonussparverträgen des Klägers zu 3. und der Klägerin zu 4. mit Stand 31. Oktober 2011 sogar nochmals erhöht hatten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AS 1340/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Zur weiteren Begründung hat das SG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2012 in dem Verfahren L 11 AS 1340/09 und den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Oktober 2012 in dem Verfahren L 11 AS 362/12 B Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 47 AS 2888/11 ER, S 82 AS 4292/11/L 11 AS 1409/12, S 82 AS 388/09/L 11 AS 47/13 (nebst jeweiligen weiteren Beiakten S 47 AS 2920/11 ER, S 47 AS 2877/07/L 11 AS 1340/09, S 92 AS 4507/12), die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 4. August 2015 Bezug genommen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Denn der Kläger zu 3. und die Klägerin zu 4. konnten aufgrund ihres Vermögens ihren Unterhaltsbedarf selbst decken (s.u.) und zählten daher nicht zur Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Der in den vorausgegangenen Zeiträumen nach dem sog. Kopfteilprinzip (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 55/06 R -) berücksichtigte Vater des Klägers zu 1. war am 10. Januar 2009 verstorben (vgl. Sterbeurkunde Bl. 435 BA, Band II), so dass ein 4-Personen-Haushalt maßgeblich war.
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Grundsätzlich ist zwar bei der Anfechtung eines Bescheids, der die Leistung ohne zeitliche Begrenzung ablehnt, bei einem zeitlich unbefristeten Antrag zunächst die gesamte Zeit bis zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 62/08 R -); dies gilt aber nicht, wenn der Betroffene zwischenzeitlich einen neuen Antrag stellt und daraufhin ein neuer Bescheid erlassen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2012 - L 11 AS 362/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Zur weiteren Begründung hat das SG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2012 in dem Verfahren L 11 AS 1340/09 und den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Oktober 2012 in dem Verfahren L 11 AS 362/12 B Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1409/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1408/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 47 AS 2888/11 ER, S 82 AS 4292/11/L 11 AS 1409/12, S 82 AS 388/09/L 11 AS 47/13 (nebst jeweiligen weiteren Beiakten S 47 AS 2920/11 ER, S 47 AS 2877/07/L 11 AS 1340/09, S 92 AS 4507/12), die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 4. August 2015 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 1409/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 47 AS 2920/11 ER, S 82 AS 2905/11/ L 11 AS 1408/12, S 82 AS 388/09/L 11 AS 47/13 nebst jeweiligen Beiakten, die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 4. August 2015 Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung insoweit, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Folgerungen der Vermutungsregel des § 9 Abs. 5 SGB II wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2012 in dem Verfahren L 11 AS 1340/09 sowie ferner auf das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren L 11 AS 1408/12 Bezug genommen.

    Dies ergibt sich aus dem im Rahmen des Leistungsantrags vom 31. Januar 2011 vorgelegten Unterlagen (Kontenliste, Bl. 504 BA; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag - L 11 AS 1408/12).

    Auch insoweit wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 17. Juli 2012 in dem Verfahren L 11 AS 1340/09, und vom heutigen Tag in dem Verfahren L 11 AS 47/13 und L 11 AS 1408/12 Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung insoweit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren L 11 AS 1408/12 Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2015 - L 11 AS 47/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des SG Hannover zu dem Verfahren S 47 AS 2877/07 = L 11 AS 1340/09, die Akten zu den im erkennenden Senat anhängigen Verfahren L 11 AS 1408/12 und L 11 AS 1409/12 nebst jeweiligen Beiakten (Akten des SG Hannover zu den Az: S 47 AS 2920/11 ER und S 47 AS 2888/11 ER), die Akten des SG Hannover zu den Verfahren S 82 AS 4504/12, die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 4. August 2015 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2015 - L 11 AS 1407/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der von den Klägern im erkennenden Senat betriebenen Verfahren L 11 AS 1408/12, L 11 AS 1409/12 und L 11 AS 47/13 jeweils nebst Beiakten, die Gerichtsakte zu dem abgeschlossenen Verfahren L 11 AS 1340/09 sowie die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht